Internationaler E-Commerce: Stolperfalle Brexit

Ob Sprachassistenten auf dem Smartphone, Routenvorschläge in der Navigations-App oder Kaufempfehlungen im Online Shop: Künstliche Intelligenz ist längst omnipräsent in allen Lebensbereichen. Algorithmen wissen auf die Minute genau, wann wir mit dem Auto in Wien ankommen – und zwar noch bevor wir in München losgefahren sind. Sie lotsen uns täglich an Staus vorbei und sagen uns, wann wir eine Pause machen sollten.

Gastbeitrag: Richard Asquith.

Während im Jahr 2020 viele stationäre Händler mit den negativen Auswirkungen der Pandemie und den Lockdown-Maßnahmen zu kämpfen hatten, erlebt der E-Commerce in Deutschland weiterhin einen Aufschwung: Der Online-Handel verzeichnete einen Gesamtumsatz von 80 bis 88 Millionen und für die kommenden Jahren rechnet das IFH Köln (Institut für Handelsforschung) im Rahmen des Branchenreport Onlinehandel mit weiteren Zuwachsraten. Bis zum Jahr 2024 könnte der Gesamtumsatz dabei auf bis zu 142 Milliarden Euro ansteigen.

In Deutschland verkaufen schon heute 60 Prozent der Onlinehändler ihre Waren ins Ausland und sind so für mehr Konsumenten attraktiv. Jedoch ist dabei einiges zu beachten, denn Handelsbeschränkungen und sich ständig wandelnde Vorschriften, stellen die Händler vor Herausforderungen. Der Brexit stellt dabei eine zusätzliche, neue bürokratische Hürde dar.

Die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Handels.
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Online-Verkäufer auch beim Import und Export von Waren aus Großbritannien wieder mit Zöllen rechnen. Trotz des Handels- und Kooperationsabkommens [3] zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich muss zukünftig doppelt verzollt werden – und zwar wenn die Waren weder in Großbritannien noch der EU produziert wurden. Da viele Verkäufer ihre Waren aus China oder anderen Ländern importieren, werden diese nach den sogenannten Ursprungsregeln des Zolls als nicht aus dem Vereinigten Königreich beziehungsweise der EU stammend gezählt. Dies hat zur Folge, dass sie beim weiteren Handel zwischen Großbritannien und EU weiterhin den EU- oder UK-Zöllen unterliegen.

Zwar wird es eine Erleichterung für Waren geben, die unter die britischen und EU-Zollschwellen von 135 Pfund beziehungsweise 150 Euro fallen, jedoch ist diese für die meisten Händler nicht relevant. Denn Verkäufer, die auf großen Marktplätzen wie Amazon oder eBay agieren, sind nun dazu verpflichtet, ihre gesamten Bestände im Voraus im Vereinigten Königreich oder der EU zu verzollen, bevor sie überhaupt verkauft wurden.

Auswirkungen des Brexits auf den Handel.
Jedoch kommt es bereits zu ersten Schwierigkeiten. Denn die genauen Anforderungen an Zollerklärungen, Mehrwertsteuerver-pflichtungen und die Nachweisforderung über den Nulltarif führt dazu, dass Sendungen in deutschen Häfen blockiert werden. Umgekehrt stoßen auch britische Verkäufer auf Probleme beim Versand nach Deutsch-land. Zum Beispiel weigern sich teilweise deutsche Kunden, die von britischen Anbietern vorgelegten EU-EORI-Nummern zu akzeptieren, obwohl diese eine Grundvoraussetzung für die neuen Handelsanforderungen des Vereinigten Königreichs sind.

Dies ist ein schwerwiegendes Problem; die Händler stehen unter Druck, die Kundenerwartungen zu erfüllen und – wie üblich – schnell sowie problemlos die Waren zu liefern. Überraschende Zoll- und Einfuhrgebühren können sich also negativ auf das Kundenerlebnis auswirken, was zu Rücksendungen, zusätzlichen Kosten und zu unzufriedenen Kunden führen kann. Für eine schnelle Lieferung ist die Vermeidung von größeren Verzögerungen beim Zoll deshalb von großer Bedeutung. Um einen hohen Standard beim Versand gewährleisten zu können, sind deswegen viele der Einzelhändler immer stärker auf operative Unterstützung durch die Logistikdienstleister angewiesen.

Mit passender Technologie zum erfolgreichen Handel.
Beim Handel mit importierten Waren zwischen EU und Großbritannien ist die beste Option, Waren zunächst direkt vom Ursprungsland in die EU oder das Vereinigte Königreich einzuführen. Dies schließt anfängliche Zölle und Doppelbesteuerung aus. Allerdings müssen Händler dann zwei Lagerbestände vorhalten, den Cashflow belasten sowie Retouren und Veralterung an zwei Standorten verwalten.

Bei der Zusammenarbeit mit externen Logistikanbietern kann der Einsatz von automatisierten Lösungen hilfreich sein, um den Anforderungen und der Verwaltung von internationalen Versorgungsketten gerecht zu werden. Durch die Verwaltung eines effizienten Technologie-Stacks können Einzelhändler eine reibungslose Integration zwischen E-Commerce-Plattformen und Logistikdienstleistern gewährleisten und eine synergetischere sowie strategischere Partnerschaft schaffen. Lösungen wie Avalara Item Classification und AvaTax Cross-Border ermöglichen die unkomplizierte Zuordnung, Anwendung und Kommunikation der relevanten Compliance-Details, die für eine Minderung von Zollverzögerungen erforderlich sind. Die Erfüllung der richtigen Compliance-Anforderungen trägt dann zu einem reibungslosen Warenverkehr über die Grenzen hinweg bei und stellt sicher, dass die Erwartungen der Verbraucher erfüllt werden. (RED)

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 1/2021

 

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