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Internationaler Transport von Gefahrgütern: Dos and Don‘ts

In Industrie, Handwerk und Forschung wird vielfach mit Stoffen hantiert, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Globalisierte Handelsbeziehungen erfordern es, solche Stoffe auch über Landesgrenzen hinweg zu transportieren. Für den Transport dieser sogenannten Gefahrgüter existieren deshalb internationale Vereinbarungen und Richtlinien. Der folgende Artikel bespricht wichtige „Dos and Don’ts“ beim internationalen Gefahrguttransport.

Autor: Paul Fricke.

Was sind Gefahrgüter?

Als Gefahrgüter gelten Stoffe oder Gegenstände, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können, insbesondere für

  • die Allgemeinheit
  • wichtige Gemeingüter
  • für Leben und Gesundheit von Menschen
  • für Tiere und
  • Sachen

(vgl. GGBefG, § 2). Beispiele für solche Gefahrgüter sind etwa Sprengstoffe, Lithium-Batterien, Diesel oder Trockeneis. Gefahrgüter werden nach Art der drohenden Gefahr in neun Klassen eingeteilt, dazu zählen z. B. explosive Stoffe, entzündbare Stoffe, giftige und radioaktive Stoffe.

Gefahrgut vs. Gefahrstoff

Im deutschen Sprachraum gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen Gefahrgut und Gefahrstoff. Kurz gesagt: Sobald es um den Transport geht, spricht man vom Gefahrgut. Beschäftigt man sich mit Gefahren, die bei Lagerung und Verwendung entstehen können, dann verwendet man das Wort Gefahrstoff.

Die Regelungen bezüglich der Gefahrgüter beziehen sich dementsprechend auf Verpackung, Beladung und Transport. Für die sachgerechte Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen hingegen existieren separate Vorschriften, z. B. was den Arbeitsschutz und die Verwendung von Schutzausrüstung angeht.

Je nach Art des Gefahrstoffes bedarf es der geeigneten Schutzausrüstung. (©protecto.de)

Do: den gesamten Transportprozess berücksichtigen

Im Hinblick auf den Gefahrguttransport ist zu beachten, dass hierzu nicht allein der Ortswechsel gehört. Die Regelungen für Gefahrgüter betreffen nämlich auch:

  • das Verpacken, Beladen, Entladen und Auspacken
  • die Übernahme und Ablieferung
  • zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung
  • das Herstellen und Einführen von Verpackungen und Beförderungsmitteln für die Beförderung von Gefahrgütern

Insofern sind auch bei diesen Tätigkeiten die gesetzlichen nationalen und internationalen Vorgaben zu beachten. Welche Richtlinien hier relevant sind, zeigt der nächste Absatz.

Do: Internationale Richtlinien kennen und beachten

Die Einhaltung der geltenden Richtlinien sollte beim Gefahrguttransport eine Selbstverständlichkeit sein, um sowohl Personen- und Sachschäden als auch hohe Strafzahlungen zu vermeiden. Schon vergleichsweise früh (etwa 1957 für das ADR) wurden hierbei internationale Vereinbarungen getroffen, die dann wiederum im nationalen Recht umgesetzt wurden.

Internationale Regelwerke

Zu den relevanten internationalen Regelwerken zählen:

Allgemein          

  • UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods: internationale Empfehlungen der UN für den Transport von Gefahrgütern

Straße

  • ADR: europäisches Übereinkommen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Schiene

  • RID: Regelwerk für den internationalen Gefahrgut-Transport mit der Eisenbahn

Schifffahrt

  • ADN: europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
  • IMDG: Beförderungsvorschriften für Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr

Flugverkehr

  • ICAO TI: technische Vorschriften für den Lufttransport von Gefahrgütern
  • IATA DGR: Vorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung in Bezug auf Gefahrgüter

Die UN Recommendations sind im Gegensatz zu den restlichen Regelwerken rechtlich nicht bindend, sie genießen aber hohe internationale Anerkennung und bilden die Grundlage für andere internationale und nationale Vereinbarungen.

Nationale Regelwerke

Die internationalen Vorschriften wurden in Deutschland auch in nationales Recht übernommen. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind z. B. geregelt im: Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV).

Welche Bereiche sind geregelt?

Die Vorschriften im ADR, welches den Gefahrgut-Transport auf der Straße regelt, umfassen z. B. die folgenden wichtigen Bereiche:

  • Kennzeichnung (am Fahrzeug sowie direkt auf der Gefahrgut-Verpackung)
  • technische Anforderungen an Fahrzeug, Behälter und Tanks
  • Verpackung und Ladungssicherung
  • Dokumentation des Transports
  • Schulung des Fahrers bzw. der Fahrerin
  • Notfallausrüstung im Fahrzeug (etwa Schutzhandschuhe, Feuerlöscher)

Ähnliche Regelungen gelten analog auch für den Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr.

Do: von Kleinmengenregelung Gebrauch machen

Muss nun ein Malereibetrieb, der Lacke transportiert, den umfangreichen Vorschriften des ADR genügen? Nein, denn es existieren Ausnahmeregelungen für den Transport kleiner Gefahrgutmengen. Gerade für klein- und mittelständische Betriebe ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen.

Hierzu gibt es im ADR die sogenannte 1000-Punkte-Regelung: Je nach Menge und Gefährlichkeit der Stoffe wird ein bestimmter Punktestand errechnet. Bleibt die Ladung unter 1000 Punkten, so ergeben sich bestimmte Erleichterungen für den Transport – der Fahrer bzw. die Fahrerin benötigt z. B. keinen ADR-Schein. Für Handwerksbetriebe gelten aufgrund der „Handwerkerregelung“ weitere Befreiungen.

Don’t: die eigene Rolle verwechseln

Im Gefahrgutrecht sind bestimmte Rollen definiert, die jeweils mit unterschiedlichen Pflichten einhergehen: etwa die Rolle des Absenders, des Auftraggebers des Absenders, des Beförderers, des Empfängers usw.

Beauftragt das Unternehmen eine Transportfirma mit dem Versand, dann ist das Unternehmen meist selbst in der Rolle des Auftraggebers des Absenders und die beauftragte Transportfirma in der Rolle des Absenders. Aber Achtung: Die Rollenverteilung kann je nach Art des Vertrags variieren: Bei einem Transport im Rahmen eines Frachtvertrags bleibt das Unternehmen z. B. selbst in der Rolle des Absenders.

Don’t: Gefahrgüter unnötigerweise auf der Straße transportieren

Das deutsche Gefahrgutrecht sieht vor, dass besonders gefährliche Güter – sofern möglich – nur mit Bahn oder Schifffahrt zu transportieren sind. Der Grund liegt darin, dass auf der Straße statistisch gesehen mehr Unfälle passieren als auf Schienen bzw. auf dem Wasserweg. Die Bahn gilt daher im Vergleich zum Auto als das sicherere Verkehrsmittel.

Von daher ist es empfehlenswert, Gefahrguttransporte vermehrt auf die Schiene zu verlagern, sogar wenn dies per Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Dies ist im Sinne einer klimabewussten, nachhaltigen Logistik ohnehin von Vorteil.

Fazit: Internationaler Gefahrguttransport erfordert fachliche Expertise

Der Transport von Gefahrgütern unterliegt, mit guten Gründen, strengen Vorschriften. Um die nationalen und internationalen Regelungen korrekt einhalten zu können, bedarf es hoher fachlicher Kompetenz. Hier kann es z. B. notwendig sein, einen externen oder internen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Unternehmen müssen in jedem Fall die eigene Rolle im Transportprozess kennen und die damit verbundenen Pflichten sorgfältig erfüllen.

Autor: Paul Fricke ist Experte für den sicheren Umgang mit Stoffen, von denen Gesundheits- und Umweltgefahren ausgehen. Seit 2012 ist er Geschäftsführer des Unternehmens PROTECTO, das sich auf die Planung, Ausstattung und Umsetzung von Gefahrstofflagern für jeden speziellen Bedarfsfall spezialisiert hat – ganz nach dem Motto: Gefahrstoffe-beständig-sicher-lagern.

 

Quelle: LOGISTIK express Journal 3/2022


 

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